Umgedrückte Bäume: Streit um Schadenshöhe entbrannt
Mit einem Frontlader soll der Mann, der aktuell am Amtsgericht in Westerburg angeklagt ist, am 28. März 2017 bei Girkenroth ans Werk gegangen sein. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft waren 55 Meter Haselbusch, 15 Meter Schwarzdorn und fünf Weiden von der Aktion betroffen. Eine Absprache über die Maßnahme hatte es mit der Ortsgemeinde Girkenroth zuvor nicht gegeben. Ein Gutachter, der von der Kommune beauftragt wurde, bezifferte den entstandenen Schaden auf rund 4800 Euro.
„Er hat sie zurückgedrückt, Haselnuss und Weiden hingen etwa zwei Meter in den Eigentumsbereich des benachbarten Grundstücks hinein“, räumte der Verteidiger des Angeklagten bereits am ersten Verhandlungstag für seinen Mandanten ein und sprach von „keiner guten Idee“. Die Aktion sei im Rechtssinne nicht in Ordnung gewesen, unterstrich der Rechtsbeistand des Angeklagten am zweiten Verhandlungstag noch einmal und entschuldigte sich im Namen seines Mandanten für dessen Fehlverhalten. „Er hätte den Überwuchs anzeigen und die Ortsgemeinde darum bitten müssen, ihn zu beseitigen. Alle Pflanzen treiben wieder aus, das war bei einem Ortstermin ersichtlich“, stellte der Anwalt klar und betonte, dass sein Klient die Bäume keinesfalls zerstören wollte.
Noch ist in diesem Fall keine konkrete Einigung ersichtlich, aber man sei auf einem guten Weg, so der Verteidiger. Der Angeklagte sei bereit, den vollen Schaden und die Anwaltskosten der Gemeinde zu übernehmen, habe der Anwalt der Gegenseite behauptet, informierte Richter Hans Helmut Strüder. Doch davon kann keine Rede sein. „Wir haben den Schaden nicht anerkannt“, so der Rechtsanwalt des Angeklagten. Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.