Um Ärger zu vermeiden: Montabaur regelt erlaubte Höhe von Mauern
Von Thorsten Ferdinand
Auf kleinen Grundstücken in Hanglage können die Mauern des Nachbarn leicht zum Zankapfel werden. Unser Foto zeigt das Baugebiet Kesselwiese in Montabaur. Foto: Thorsten Ferdinand
In Montabaur und den Stadtteilen soll die zulässige Höhe von Mauern, Zäunen und Hecken auf Grundstücksgrenzen künftig in den Bebauungsplänen geregelt werden. Damit möchte die Kommune verhindern, dass es Ärger zwischen Nachbarn gibt.
Lesezeit: 2 Minuten
Wenn beispielsweise ein Anlieger einen hohen Sichtschutz auf seiner Grundstücksgrenze errichten möchte und ein anderer starken Schattenwurf fürchtet, kann es leicht zu Streit kommen. Zuletzt hatte sich der Stadtrat nach dem Bau einer Stützmauer in der Horresser Meisenstraße mit dem Thema befassen müssen. Auch im Neubaugebiet Kesselwiese gab es schon ...
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