Überwachung am Geschäftsgebäude: Mit Beschwerde gegen Kameras gescheitert
Von Michael Wenzel
Mit Beschwerde gegen Kameras gescheitertFoto: picture alliance/dpa
Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist 2019 im Westerwaldkreis gegenüber dem Jahr zuvor wiederum zurückgegangen. Die Polizeidirektion Montabaur, die den Rhein-Lahn-Kreis und den Westerwaldkreis umfasst, registrierte 232 Einbrüche, wobei es bei rund 40 Prozent beim Versuch blieb. Im Jahr 2018 bearbeitete die Polizei noch 269 Einbrüche. Insgesamt haben Präventionsmaßnahmen und ein verbesserter Einbruchsschutz der Hausbesitzer offenbar Wirkung gezeigt. Videokameras an Geschäftsgebäuden und Privathäusern sorgen für weitere Sicherheit. Doch wie weit dürfen Ladeninhaber und Hausbesitzer rechtlich dabei gehen?
Lesezeit: 2 Minuten
Im Westerwald scheiterte jetzt ein Mann mit seiner Beschwerde bei der Datenschutzbehörde, nachdem er sich durch Kameras, die der Betreiber eines Schnellimbissbetriebes an seinem Geschäftsgebäude angebracht hatte, in seinen Rechten verletzt fühlte. Die Behörde für Datenschutz und Informationsfreiheit stellte das Verfahren ein. Ein Datenschutzverstoß liege nicht vor, hieß es. Begründet ...
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Eine „Überwachung“ des öffentlichen Raumes vor einem Geschäft ist nicht erlaubt, allenfalls die Aufnahme des Eingangsbereiches.
Das macht der Rechtsanwalt Franz-Rudolf Dietz deutlich. Dies gilt im Übrigen auch für das Anbringen von Videoüberwachungsattrappen, da auch insoweit ein sogenannter „Überwachungsdruck“ vermieden werden soll.