Am zweiten Verhandlungstag um Angriff auf Herschbacher Schwimmbadparkplatz wurden Gutachten vorgestellt: Totschlags-Prozess: Nach Messerstich bestand keine Lebensgefahr
Am zweiten Verhandlungstag um Angriff auf Herschbacher Schwimmbadparkplatz wurden Gutachten vorgestellt
Totschlags-Prozess: Nach Messerstich bestand keine Lebensgefahr
Auf dem Parkplatz des Herschbacher Schwimmbads kam es im vergangenen Oktober zu der Messerattacke. Foto: Marvin Conradi Marvin Conradi
Koblenz/Herschbach/Uww. Sie trafen sich höchstwahrscheinlich, um Betäubungsmittelgeschäfte abzuklären, und nun sitzt einer von den beiden jungen Männern auf der Anklagebank: Wegen versuchten Totschlags muss sich weiterhin ein 20-Jähriger aus der VG Selters vor der Jugendkammer des Landgerichts Koblenz verantworten, nachdem dieser auf dem Parkplatz des Herschbacher Freibades einem 24-Jährigen ein neun Zentimeter langes Küchenmesser in ein Schulterblatt gerammt hat. Nach dem zweiten Verhandlungstag ist nun klar: Bei dem Verletzten bestand zumindest keine Lebensgefahr.
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Bereits am ersten Prozesstag hatte das Opfer die Aussage verweigert, da er sich in Bezug auf die Betäubungsmittelgeschäfte wohl selbst belastet hätte (unsere Zeitung berichtete). Am zweiten Verhandlungstag stand die Aussage von Gerichtsmediziner und Gutachter Dr.