Tödliche Bluttat an Grillhütte: Messerstecher (19) muss sechseinhalb Jahre in Haft
Steinebach/Koblenz
Tödliche Bluttat an Grillhütte: Messerstecher (19) muss sechseinhalb Jahre in Haft
Freunde und Bekannte haben Blumen niedergelegt. Foto: Sascha Ditscher
Sascha Ditscher
Steinebach/Koblenz. Urteil im Prozess um die tödliche Bluttat in Steinebach: Das Landgericht Koblenz hat den Messerstecher (19) wegen Totschlag zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Er war in der Osternacht vom 19. auf den 20. April 2014 an der Grillhütte in Steinebach (Westerwaldkreis) mit einem Gleichaltrigen in Streit geraten.
Plötzlich zog er ein Küchenmesser und stach mehrfach auf ihn ein. Ein 14 Zentimeter tiefer Halsstich war tödlich. Das Opfer verstarb noch am Tatort.
Der Angeklagte aus dem Raum Rhens (Kreis Mayen-Koblenz) hat die Bluttat gestanden – aber behauptet, er habe in Notwehr gehandelt.