Fünf Jahre Freiheitsstrafe für Totschlag an Weihnachten
Tat an Weihnachten: Frau muss nach tödlichem Messerstich bei Trinkgelage in Haft
Britta Pedersen, picture allianc

Höhr-Grenzhausen/Koblenz. Zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren ist eine 57-jährige Frau verurteilt worden, die bei einem Trinkgelage in Höhr-Grenzhausen ihren Nachbarn erstochen hat. Die Dritte Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Ralf Bock am Koblenzer Landgericht sah es am Ende einer mehrtägigen Beweisaufnahme als erwiesen an, dass die Angeklagte ihr Opfer (58) an Weihnachten mutwillig erstochen hat. Das Gericht wertete den Totschlag allerdings als minderschweren Fall. Die Frau selbst hatte behauptet, in Notwehr zugestochen zu haben.

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Warum musste das Opfer sterben? Diese Frage stellten sich auch am dritten Verhandlungstag alle Beteiligten. Der Oberstaatsanwalt sah es als erwiesen an, dass es sich um einen Totschlag handelte. Zwar „schlugen und vertrugen“ sich die Angeklagte und der Verstorbene regelmäßig, trotzdem sei die 57-Jährige immer wieder bei ihrem Nachbarn aufgetaucht und habe gemeinsam mit ihm Alkohol konsumiert – und das, obwohl der 58-Jährige unter Alkoholeinfluss ...

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