Der Baukontrolleur fotografiert die Versiegelung.Foto: Denise Hülpüsch
Markus Stöckmann aus Herschbach besitzt eine Genehmigung zum Bau eines Pferdeunterstandes im Bereich des Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Herschbach. Die Besonderheit: Ein Teil der Bodenplatte liegt im Bereich des aktuellen Bebauungsplanes, der andere im Außenbereich. Auf dem einen Teil darf er laut Bauaufsichtsbehörde bauen, auf dem anderen nicht. Der Teil, den er nicht bebauen darf, wurde sogar versiegelt. Was den Herschbacher aber nicht davon abhält weiter an der Baustelle zu arbeiten. Er sieht die Bausubstanz gefährdet und fühlt sich der Behördenwillkür ausgesetzt.
Lesezeit: 2 Minuten
Herschbach/Uww - Markus Stöckmann aus Herschbach besitzt eine Genehmigung zum Bau eines Pferdeunterstandes im Bereich des Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Herschbach. Die Besonderheit: Ein Teil der Bodenplatte liegt im Bereich des aktuellen Bebauungsplanes, der andere im Außenbereich. Auf dem einen Teil darf er laut Bauaufsichtsbehörde bauen, auf dem anderen nicht. Der ...
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