Strafbefehl: Ehemaliger Prokurist wiederholt ohne Führerschein unterwegs
Westerburg
Strafbefehl: Ehemaliger Prokurist wiederholt ohne Führerschein unterwegs
Westerburg. Gegen den früheren Prokuristen eines Bankinstitutes wurde am Amtsgericht in Westerburg in Abwesenheit des Angeklagten ein Strafbefehl erlassen.
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Von unserem RedakteurMichael WenzelDer 58 Jahre alte Mann sollte sich vor der Justiz wegen wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten; blieb jedoch der Verhandlung fern. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft sprach das Gericht daraufhin im Rahmen eines Strafbefehls eine achtmonatige Freiheitsstrafe gegen ihn aus, die für die Dauer von 4 Jahren zur Bewährung festgelegt wurde.