Stellungnahme des BUND zum Tod des Westerwälder Wolfs
Harry Neumann, stellvertrende Kreisvorsitzender des BUND Westerwald und stellvertretender Regionalbeauftragter des BUND Rheinland-Pfalz, nimmt zum Tod des Westerwälder Wolfs wie folgt Stellung:
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„Der Wolf steht als „streng geschützte Tierart“ unter vielfachen Schutz:
dem Schutz des internationalen Rechts (z.B. dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen und der Berner Konvention
der europäischen FFH Richtlinie
und des nationalen Rechtes im Bundesnaturschutzgesetz als streng geschützte Art
Seine Tötung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen den Artenschutz dar.