Montabaurer Rat stimmt Satzung mit großer Mehrheit zu - Sie gilt auch Flächen hinter den Häusern
Steinwüste adé: Stadt Montabaur verbietet künftig neue Schottergärten
Blick über einen Schottergarten auf einer Gewerbefläche in Richtung der Montabaurer Kesselwiese: Auf privaten Grundstücken in der Wäller Kreisstadt wird eine derartige Gestaltung der Außenflächen künftig verboten sein.
Thorsten Ferdinand

Der Montabaurer Stadtrat hat Schottergärten auf Privatgrundstücken den Kampf angesagt. Das Gremium stimmte am Donnerstagabend mit großer Mehrheit für eine Gestaltungssatzung, die vermeidbares Befestigen von Außenflächen weitgehend unterbinden soll. Ziel der Maßnahme ist es, Verbesserungen für den Artenschutz, das Mikroklima und den Wasserhaushalt zu erreichen. Den entsprechenden Antrag hatte die FWG-Fraktion gestellt.

Lesezeit 2 Minuten
Nach einer erneut ausführlichen Diskussion entschloss sich der Rat letztlich sogar dazu, die Satzung noch einmal zu verschärfen. Sie umfasst nun das komplette Grundstück privater Bauherren in der Wäller Kreisstadt. Ein erster Entwurf hatte sich auf die Vorgärten beschränkt, weil man hinter den Häusern kaum Möglichkeiten hat, das Einhalten der Regeln zu kontrollieren.

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