Urteil Geistig Behinderter (59) begrapschte Mädchen vor ihrem Haus
Siebenjährige missbraucht: Gericht spricht Täter frei

Westerwaldkreis/Koblenz. Freispruch im Prozess um sexuellen Missbrauch im Westerwaldkreis: Er verging sich an einem Kind und wirkte vor Gericht selbst wie ein Junge auf der Schulbank. Der geistig behinderte Mann (59) begrapschte und missbrauchte ein siebenjähriges Mädchen auf offener Straße. Und doch hat ihn das Landgericht Koblenz jetzt freigesprochen. Der 59-Jährige muss weder ins Gefängnis noch in eine gefängnisähnliche Psychiatrie. Er konnte das Gericht als freier Mann verlassen.

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Der Vorsitzende Richter Martin Schlepphorst sagte: „Es war für uns auch nicht ganz einfach.“ Aber: „Wir gehen alle davon aus, dass sich ein Sexualdelikt nicht mehr wiederholt.“ Demnach missbrauchte der Mann das Mädchen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit.

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