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Montabaur

Sie verkaufte Waren übers Internet, die sie gar nicht besaß: Zweijährige Haftstrafe für fünffache Mutter

Von Angela Baumeier
Foto: dpa/Symbolfoto

Zu einer zweijährigen Haftstrafe hat das Schöffengericht Montabaur eine 28-jährige Frau aus der VG Bad Marienberg verurteilt, die sich des gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gemacht hat. Die fünffache Mutter musste den Gerichtssaal in Handschellen betreten – und ihn auch so wieder verlassen. Denn eine Möglichkeit, die Freiheitsstrafe auf Bewährung auszusetzen, sah das Gericht nicht.

Lesezeit: 3 Minuten
In 24 Fällen bot die junge Frau in der Zeit von Ende August 2019 bis Mitte April 2020 im Internet Dinge zum Verkauf an, die sie gar nicht besaß: immer wieder eine Babytrage, einen Kinderwagen, aber auch ein Handy. Die Bilder, die sie den Dingen dazustellte, holte sie sich aus ...
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WZ berichtete über frühere Verurteilung der Angeklagten

Wir haben schon einmal über einen Prozess berichtet, bei welchem die Angeklagte ebenfalls wegen gewerbsmäßigen Betrugs im Internet verurteilt wurde (Westerwälder Zeitung vom 4. Oktober 2016).

Damals „kassierte“ die damals 24-Jährige eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. „Mit strafrechtlichen Sanktionen kann man hier nicht viel weiter kommen. Es muss dringend was passieren“, stellte damals Richter Hans Helmut Strüder fest, ein „Leben im Gefängnis sei für die junge Frau doch keine Perspektive“.

Auch er redete der Frau ins Gewissen: „Wenn Sie die Problematik nicht ernsthaft angehen, wird es Ihnen wie heute ergehen: Sie landen immer wieder im Knast, das kann doch keine Perspektive sein.“ bau

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