28-jährige Betrügerin hat Waren übers Internet angeboten und verkauft, die sie gar nicht besaß: Sie verkaufte Waren übers Internet, die sie gar nicht besaß: Zweijährige Haftstrafe für fünffache Mutter
28-jährige Betrügerin hat Waren übers Internet angeboten und verkauft, die sie gar nicht besaß
Sie verkaufte Waren übers Internet, die sie gar nicht besaß: Zweijährige Haftstrafe für fünffache Mutter
Zu einer zweijährigen Haftstrafe hat das Schöffengericht Montabaur eine 28-jährige Frau aus der VG Bad Marienberg verurteilt, die sich des gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gemacht hat. Die fünffache Mutter musste den Gerichtssaal in Handschellen betreten – und ihn auch so wieder verlassen. Denn eine Möglichkeit, die Freiheitsstrafe auf Bewährung auszusetzen, sah das Gericht nicht.
Lesezeit 3 Minuten
In 24 Fällen bot die junge Frau in der Zeit von Ende August 2019 bis Mitte April 2020 im Internet Dinge zum Verkauf an, die sie gar nicht besaß: immer wieder eine Babytrage, einen Kinderwagen, aber auch ein Handy. Die Bilder, die sie den Dingen dazustellte, holte sie sich aus dem Internet.