SGD Nord bestätigt: Nauberg steht vorerst unter Schutz
Von Nadja Hoffmann-Heidrich
Der Nauberg im Grenzgebiet zwischen den Landkreisen Altenkirchen und Westerwald steht vorerst unter Schutz. Das förmliche Verfahren zur Ausweisung als Naturschutzgebiet soll laut SGD Nord kurzfristig eingeleitet werden.Foto: Harry Neumann/Naturschutzinitiative
Die einstweilige Sicherstellung des Naturschutzgebietes Nauberg, im Grenzbereich zwischen den Landkreisen Altenkirchen und Westerwald, ist nun amtlich: Eine entsprechende Rechtsverordnung dazu wurde in dieser Woche im Staatsanzeiger des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Das hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord auf Anfrage unserer Zeitung bestätigt.
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Schutzzwecke sind laut Meldung im Staatsanzeiger „die Erhaltung des Naubergs aus hydrologischen, geologischen, landschaftsästhetischen, landeskundlichen und wissenschaftlichen Gründen sowie als Lebensraum zahlreicher gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften, die Erhaltung der wertvollen und unzerschnittenen Laubwaldbestände, insbesondere der Buchenwaldbestände, mit einer Biozönose seltener Pflanzen- und Tierarten alternder Waldgesellschaften, die Entwicklung ...
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