Westerwälder Zeitung
Sex mit Minderjähriger konnte nicht bewiesen werden

Hatte ein Ex-Pärchen wirklich schon Geschlechtsverkehr, als er 21, sie aber noch keine 14 Jahre alt war? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Schöffengericht Montabaur jetzt.

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Montabaur. Ob ein heute 25 Jahre alter Mann tatsächlich schon Geschlechtsverkehr mit seiner ehemaligen Freundin hatte, als diese noch 13 war, konnte das Schöffengericht in Montabaur unter Vorsitz von Richter Ingo Buss nicht klären. Die dahingehenden Vorwürfe der Staatsanwaltschaft auf sexuellen Mißbrauch konnten dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden, darum wurde er freigesprochen.

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