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Westerwaldkreis
Sex in der Kirche und Diebstähle: Gaunerpaar muss ins Gefängnis
Die 30-jährige Frau erhielt zwei Jahre, ihr 36-jähriger Ehemann zwei Jahre und zehn Monate. Richter Ingo Buss sah keine Veranlassung dafür, die Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Negativ wirkte sich dabei für den Mann aus, dass er bereits einschlägig vorbestraft ist, verbüßte Gefängnisstrafen offenbar ohne Wirkung blieben. „Glauben Sie, dass Sie ...