Amnestie Bis Ende Juni ist Abgabe straffrei möglich - Was dahintersteckt und was zu beachten ist
Schonfrist endet: Illegale Waffen besser sofort abgeben
Boldt Martin

Westerwaldkreis. Ob Erbstück, Dachbodenfund oder gar aus zweifelhafter Quelle erhalten – wer eine illegale Waffe besitzt, macht sich strafbar. Doch noch bis Ende Juni können Bürger Gewehre oder Pistolen, für die sie keine Genehmigung haben, loswerden – und das, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Möglich macht das eine auf ein Jahr befristete Waffenamnestie, die im Rahmen einer Änderung des Waffengesetztes im Juli 2017 in Kraft getreten ist.

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Ziel der im offiziellen Sprachgebrauch „Strafverzichtsregelung für den illegalen Besitz von Waffen und Munition“ genannten Amnestie ist es, die Zahl der gesetzwidrig zirkulierenden Waffen samt der notwendigen Patronen im Land zu reduzieren.

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