58-jähriger Mann aus dem Westerwald vom Landgericht Koblenz wegen Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz und Betrug verurteilt: Schmerzpflaster als Droge missbraucht: Sucht endet im Maßregelvollzug
58-jähriger Mann aus dem Westerwald vom Landgericht Koblenz wegen Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz und Betrug verurteilt
Schmerzpflaster als Droge missbraucht: Sucht endet im Maßregelvollzug
Unmengen Schmerzpflaster hatte sich ein 58-jähriger Mann aus dem oberen Westerwald erschlichen, um damit seine Sucht zu befriedigen. Nach knapp vier Jahren war es der Krankenkasse aufgefallen. Diese hatte Anzeige erstattet, weil ihr rund 160.000 Euro Schaden entstanden waren. Der Mann musste sich deshalb vor dem Landgericht Koblenz verantworten.
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Dort wurde er nun zu einer Strafe von viereinhalb Jahren Haft verurteilt, davon die ersten zwei Jahre im Maßregelvollzug. Sofern er die Therapie erfolgreich hinter sich bringt, wird die Restzeit zur Bewährung ausgesetzt.
Bevor die Richter jedoch zu diesem Ergebnis kamen, schauten sie sich das Suchtverhalten des Mannes an, der ein Extrakt aus Fentanylpflastern nutzte, um es zu inhalieren.