Schlimme Straftaten befürchtet: Angeblicher „König von Eritrea“ muss in die Psychiatrie
Von Marvin Conradi
Blick in einen Sitzungssaal des Koblenzer LandgerichtsFoto: Landgericht Koblenz
Der selbst ernannte „König von Eritrea“, der im Westerwaldkreis offenkundig mehrere Straftaten begangen hat, wird stationär in einer Psychiatrie untergebracht. Dies hat die zwölfte Strafkammer um Richterin Anne Werner am Landgericht Koblenz entschieden. Das Gericht war letztlich überzeugt davon, dass der Mann weitere Straftaten begehen würde, wenn er sich untherapiert in der Öffentlichkeit auffällt.
Lesezeit: 2 Minuten
Der 36-Jährige ist aufgrund einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig, so das Ergebnis des Gutachtens im Rahmen der Beweisaufnahme. Da er keine Krankheitseinsicht hat, sei in der Zukunft auch mit schweren Straftaten mit sexuellem Hintergrund zu rechnen, hieß es vor Gericht.
Gutachter Dr. Gerhard Buchholz aus Vallendar schilderte die wirren Gedankengänge des Angeklagten. ...
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