Plus
Westerwaldkreis

Roland Prädelt ist schwerbehindert und hat einen Impftermin in Hachenburg: Ungeimpft musste er wieder nach Hause

Von Angela Baumeier
Roland Prädelt (Elbingen) ist schwerbehindert und hat die Pflegestufe 5. Als er am 21. Februar mit dem Krankentransport das Corona-Impfzentrum in Hachenburg erreicht hatte, um seinen ersten Impftermin wahrzunehmen, wurde er abgewiesen, weil er nicht die erforderliche Priorisierung nachweisen konnte. Bei den „Eingaben im Anmeldeprozess (sei vermutlich) ein Fehler unterlaufen“.
Roland Prädelt (Elbingen) ist schwerbehindert und hat die Pflegestufe 5. Als er am 21. Februar mit dem Krankentransport das Corona-Impfzentrum in Hachenburg erreicht hatte, um seinen ersten Impftermin wahrzunehmen, wurde er abgewiesen, weil er nicht die erforderliche Priorisierung nachweisen konnte. Bei den „Eingaben im Anmeldeprozess (sei vermutlich) ein Fehler unterlaufen“. Foto: Röder-Moldenhauer

Die Familie Prädelt aus Elbingen ist entsetzt und fassungslos: Obwohl Roland Prädelt einen bestätigten Corona-Impftermin hatte, ist er beim Impfzentrum Hachenburg abgewiesen worden und musste ungeimpft wieder nach Hause fahren.

Lesezeit: 3 Minuten
Der 54-Jährige ist zu 100 Prozent schwerbehindert und hat die Pflegestufe 5. Seit einem Unfall sitzt er im Rollstuhl, wird über eine Sonde ernährt und ist in allen Dingen auf Hilfe angewiesen. Er lebt im Hause seiner Mutter und wird von der Familie gepflegt, die sich online für Roland Prädelt ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

So sind die Regeln, wenn die Regeln nicht greifen

Die Ermöglichung einer Einzelfallentscheidung richtet sich an Menschen, die nicht durch die festgelegte Regelung erfasst sind und bei denen ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 besteht.

Hintergrund für die Einzelfallentscheidungen ist, dass bei der Priorisierung innerhalb der Covid-19- Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (Stiko) nicht alle Krankheitsbilder oder Impfindikationen berücksichtigt werden können. Deshalb sind Einzelfallentscheidungen möglich. Rheinland-Pfalz hat ein entsprechendes Verwaltungsverfahren entwickelt, um Personen, die nicht explizit in der Empfehlung der Stiko genannt sind, in die jeweilige Priorisierungskategorie einzuordnen. Dies betrifft beispielsweise Personen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen, für die bisher zwar keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz bezüglich des Verlaufes einer Covid-19-Erkrankung vorliegt, für die aber ein erhöhtes Risiko angenommen werden kann. Ein entsprechendes Antragsformular ist auf der Internetseite des Ministeriums eingestellt.

Meistgelesene Artikel