Die Ermöglichung einer Einzelfallentscheidung richtet sich an Menschen, die nicht durch die festgelegte Regelung erfasst sind und bei denen ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 besteht.
Hintergrund für die Einzelfallentscheidungen ist, dass bei der Priorisierung innerhalb der Covid-19- Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (Stiko) nicht alle Krankheitsbilder oder Impfindikationen berücksichtigt werden können. Deshalb sind Einzelfallentscheidungen möglich. Rheinland-Pfalz hat ein entsprechendes Verwaltungsverfahren entwickelt, um Personen, die nicht explizit in der Empfehlung der Stiko genannt sind, in die jeweilige Priorisierungskategorie einzuordnen. Dies betrifft beispielsweise Personen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen, für die bisher zwar keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz bezüglich des Verlaufes einer Covid-19-Erkrankung vorliegt, für die aber ein erhöhtes Risiko angenommen werden kann. Ein entsprechendes Antragsformular ist auf der Internetseite des Ministeriums eingestellt.