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Westerburg

Richter: Putzfrau stahl wie eine diebische Elster

Eine Putzfrau wurde am Amtsgericht in Westerburg für schuldig befunden, während ihrer Arbeitszeit in einer Westerwälder Logopädieeinrichtung wiederholt Gegenstände entwendet zu haben. Richter Hans Helmut Strüder sah es als erwiesen an, dass die 38-Jährige im Jahr 2008 ein Paar hochwertige Schuhe und eine Digitalkamera aus den Räumen dieser Praxis gestohlen hatte. „Die Angeklagte hat ihre Vertrauensposition schändlichst missbraucht. Alle haben ihr vertraut. Sie legte eine nicht unerhebliche kriminelle Energie an den Tag“, stellte der Richter in seiner Urteilsbegründung fest. Die ehemalige Reinigungskraft wurde zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Ihr Rechtsbeistand hatte einen Freispruch beantragt. Die Eigentumslage sei in dem Verfahren nicht zweifelsfrei nachgewiesen worden, sagte er.

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Westerburg - Eine Putzfrau wurde am Amtsgericht in Westerburg für schuldig befunden, während ihrer Arbeitszeit in einer Westerwälder Logopädieeinrichtung wiederholt Gegenstände entwendet zu haben. Richter Hans Helmut Strüder sah es als erwiesen an, dass die 38-Jährige im Jahr 2008 ein Paar hochwertige Schuhe und eine ...