Was sagen Gesetzgeber und Jäger zum Pilzesammeln?
„Pilze, Beeren sowie Zweige, Blumen und Kräuter bis zur Menge eines Handstraußes dürfen nur für den persönlichen Bedarf entnommen werden. Ihre Entnahme hat pfleglich zu erfolgen“, heißt es im Landeswaldgesetz. Viele Pilzarten stehen zudem unter besonderem Naturschutz. Für Pilzsammler erfreulich: Beliebte Speisepilze wie Steinpilz, Pfifferling und Rotkappe sowie Morcheln dürfen in geringen Mengen für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden.
Klaus Skowronek, Vorsitzender der Kreisgruppe Westerwald im Landesjagdverband, sagt, es gebe bislang speziell mit Pilzsammlern praktisch keine Konflikte – und im Einzelfall zumindest keine, die sich nicht in einem Vieraugengespräch klären ließen. Achtgeben sollten sie schon im eigenen Interesse auf jagdliche Einrichtungen. Etwas kritischer sieht Heiko Hornung, Chefredakteur der Fachzeitschrift „Wild und Hund“ die wiederentdeckte Liebe zur Natur: „Pilzsammeln ist für die Wildtiere eine Belastung. Studien, unter anderem der Deutschen Wildtierstiftung, zeigen, dass Waldbesucher auf bekannten Waldwegen vom Wild nicht als Gefahr betrachtet werden – sehr wohl aber, sobald sie diese unerwartet verlassen. Der Waldbesucher bekommt gar nicht mit, dass er das Wild zur Flucht veranlasst hat. Folgen für das Wild sind ein gestörter Tagesrhythmus und größere Heimlichkeit. Das Wild bleibt länger in dichten Einstandsbereichen, wo es unter Umständen junge Bäume verbeißt oder schält.“ kat