Westerwaldkreis lehnt Bauantrag ab - Oberverwaltungsgericht lässt Normenkontrollantrag ruhen - Beschreitet Eigentümer nun Rechtsweg?
Ötzingen: Geplante Villa im Schutzgebiet liegt (noch) auf Eis
Darf am Ötzinger Breitenberg mitten im Schutzgebiet Natura 2000 und zusätzlich zu dem bereits bestehenden Gehöft (rechts) eine moderne Villa gebaut werden? Der Fall liegt nun beim Kreisrechtsausschuss. Foto: Stephanie Kühr
Stephanie Kühr

Ötzingen. Darf am Ötzinger Breitenberg mitten im Schutzgebiet eine Villa gebaut werden oder nicht? Seit mehr als einem Jahr ist unklar, ob das umstrittene Bauprojekt eines Westerwälder Privatinvestors realisiert werden darf. Eine endgültige Entscheidung ist derzeit nicht in Sicht. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz lässt den Normenkontrollantrag über das Bauvorhaben Waldhof am Breitenberg derzeit ruhen. Die Kreisverwaltung hat den Bauantrag des Eigentümers inzwischen abgelehnt. Vieles deutet darauf hin, dass der Investor den Rechtsweg beschreiten wird, um das Wohnhaus im Naturschutzgebiet doch noch bauen zu können. Er hat Widerspruch gegen die Entscheidung des Kreises eingelegt. Der Fall liegt jetzt beim Kreisrechtsausschuss.

Die Streitfrage ist kompliziert, doch ein genauer Blick lohnt. Denn der Fall ist ein Politikum. Seit den 1970er-Jahren gibt es auf dem Breitenberg am Ortsrand von Ötzingen ein Gehöft aus zwei Wohnhäusern und einem Stallgebäude. Die Immobilie ist in dritter Hand im Besitz des Westerwälder Privatinvestors.

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