Zuständige Behörde ist der Westerwaldkreis - Meldefrist läuft am 1. September ab
Neues Waffenrecht: Was Besitzer nun zu beachten haben
picture alliance / dpa

Im Waffenrecht ist es im vergangenen September zu Neuerungen gekommen, die insbesondere Sport- und Salutschützen betreffen. Als Waffenbehörde weist der Westerwaldkreis explizit darauf hin, dass Personen, die bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine besitzen, diese noch bis zum 1. September abgeben oder ihren Besitz durch Anzeige bei der Waffenbehörde legalisieren lassen können.

Lesezeit 3 Minuten

Mit dem „Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz“ vom 17. Februar 2020 seien bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine verboten bzw. unter Erlaubnispflicht gestellt worden. Anlass für die Neuregelung war eine im Jahr 2017 geänderte EU-Richtlinie, mit der die Nutzung von Schusswaffen durch Terroristen erschwert werden sollte.

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