Westerwaldkreis

Neues Angebot der Kreisverwaltung gestartet: Wäller können Quarantäne jetzt selbst berechnen

Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Aufgrund aktualisierter Absonderungs- und Bekämpfungsverordnungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus gab und gibt es immer wieder neue Regeln, die nicht selten für Verwirrung bei den Behörden und bei betroffenen Personen gesorgt haben. Wie das Gesundheitsamt des Westerwaldkreises nun mitteilt, gibt es ab sofort einen Quarantänerechner, der unkompliziert für Information und Aufklärung sorgt.

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Positiv Getestete haben so die Möglichkeit, ein Schreiben mit den Daten der Absonderung und weiteren wichtigen Informationen zu erhalten. Wie der Pressemeldung zu entnehmen ist, handelt es sich hierbei um ein schnelles und unkompliziertes Verfahren.

„Die neue Vorgehensweise erspart den Westerwäldern die Wartezeit auf eine Bescheinigung“, zeigt sich Sarah Omar, Leiterin des Gesundheitsamtes, erfreut über die digitale Unterstützung. Wie Omar ergänzt, sind die Gesundheitsämter seit der Änderung der Landesverordnung zur Absonderung bei Verdacht einer Corona-Infektion vom 17. Februar nicht mehr verpflichtet, Bürger, die positiv getestet wurden, eine Absonderungsbescheinigung auszustellen.

Wie die Kreisverwaltung weiter mitteilt, hat das Gesundheitsamt des Westerwaldkreises dies als Service aber weiterhin getan. Inzwischen seien die Fallzahlen jedoch so rasant gestiegen, dass das freiwillige Angebot nicht mehr umgesetzt werden könne.

Mit dem neuen Rechner können positiv Getestete nun sofort nach Erhalt ihres Testergebnisses das Infoschreiben mit der individuell berechneten Absonderungsdauer selbst abrufen. Die Bürger müssen lediglich das Datum des positiven Tests eingeben. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um einen Antigen-Schnelltest einer zertifizierten Teststelle oder um einen PCR-Test handelt.

Die Westerwälder haben die Möglichkeit, das Schreiben dem Arbeitgeber oder der Schule vorzulegen. Wichtig ist allerdings, dass dieses Schreiben nur mit der Vorlage des positiven Befundes Gültigkeit hat. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Befund des positiven Tests als Infektionsnachweis anzuerkennen.

Der Quarantänerechner ist kostenfrei auf der Internetseite des Westerwaldkreises (www.westerwaldkreis.de) abrufbar.