Westerwaldkreis

Neue Allgemeinverfügung: Westerwaldkreis reagiert auf Montagskundgebungen

In der Allgemeinverfügung, die der Kreis wegen der Montagskundgebungen erlassen hat, geht es auch um Verkehrssicherheit.
In der Allgemeinverfügung, die der Kreis wegen der Montagskundgebungen erlassen hat, geht es auch um Verkehrssicherheit. Foto: Thorsten Ferdinand

Montägliche Kundgebungen gegen Corona-Politik und Impfpflicht gibt es seit einigen Wochen auch in mehreren Westerwälder Orten. Als Versammlungen bedürften diese keiner Genehmigung, wohl aber einer Anmeldung, mahnt die Kreisverwaltung.

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Nachdem am Montag erneut unangemeldete Protestmärsche im Westerwaldkreis stattfanden „und Ansagen der Ordnungskräfte nicht Folge geleistet wurde, hat die Kreisverwaltung als zuständige Versammlungsbehörde reagiert und eine Allgemeinverfügung erlassen“, teilt die Pressestelle der Kreisverwaltung mit.

„In dieser Verfügung werden Auflagen zur Durchführung festgesetzt. Neben den ohnehin aktuell geltenden Regeln wie dem Abstandsgebot wird zusätzlich auch eine generelle Maskenpflicht angeordnet“, heißt es weiter. „Sie gilt ausdrücklich auch im Freien“, steht unter Ziffer 1 der Verfügung. „Insbesondere dürfen die Veranstaltungen nicht öffentliche Belange wie die Gesundheit der Teilnehmer oder anderer Personen gefährden oder den Straßenverkehr in unzumutbarer Weise beeinträchtigen“, heißt es erläuternd in der Pressemitteilung. Die Verfügung gilt vom heutigen Tag an bis zum 15. Februar.

Die Erfahrungen der letzten Wochen hätten gezeigt, dass mündlich verhängte Anordnungen der Versammlungsbehörde nicht beachtet, Masken nicht getragen und auch notwendige Abstände missachtet worden seien. Darüber hinaus sei es im öffentlichen Verkehrsraum zu Situationen gekommen, in denen Versammlungsteilnehmer selbst, aber auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer gefährdet worden seien.

„Die Allgemeinverfügung war in dieser Form auch deswegen notwendig geworden, weil die ‚Spaziergänge‘ nicht – wie nach dem Versammlungsgesetz gefordert – von einem Versammlungsleiter angemeldet worden waren“, teilt die Kreispressestelle mit. Eine Anmeldung habe „den Vorteil, dass die Versammlung durch die behördliche Begleitung besser geschützt und so das Recht auf Versammlungsfreiheit garantiert bleibt“.

Daher appelliert die zuständige Dezernentin der Kreisverwaltung Lilo Kohl, die Versammlungen bei der Ordnungsbehörde der Kreisverwaltung anzumelden. „Der Versammlungsbehörde ist daran gelegen, die Lage ruhig zu halten und nicht durch Verbote oder Auflösungen die gesellschaftliche Debatte über die Corona-Maßnahmen weiter anzuheizen“, sagt Dezernentin Lilo Kohl. Sie macht aber klar: „Sollten die Auflagen der Allgemeinverfügung nicht eingehalten werden, kann eine Versammlung aufgelöst werden.“

Weitere Informationen sowie ein Anmeldeformular sind online unter www.westerwaldkreis.de/ versammlungsrecht zu finden.