Ab November brauchen Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung, genannt Vermieterbescheinigung, wenn sie sich im Rathaus an- oder ummelden wollen. nbo
Westerwald. Ganz neu ist sie nicht, die Meldepflicht für Mieter bei Ein- und Auszug. Vor 13 Jahren mussten diese Bögen beim Umzug schon mal ausgefüllt werden.
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Nun wurden sie zum 1. November wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen einen Riegel vorzuschieben. Künftig muss der Vermieter dem Mieter innerhalb von zwei Wochen den Ein- und Auszug bestätigen. Ohne die sogenannte Vermieterbescheinigung kann sich der Mieter beim zuständigen Einwohnermeldeamt, im Westerwaldkreis bei den Verbandsgemeinden angesiedelt, nicht mehr an- oder abmelden.