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Westerwald
Neu: Mieter müssen sich wieder beim Amt melden
Nun wurden sie zum 1. November wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen einen Riegel vorzuschieben. Künftig muss der Vermieter dem Mieter innerhalb von zwei Wochen den Ein- und Auszug bestätigen. Ohne die sogenannte Vermieterbescheinigung kann sich der Mieter beim zuständigen Einwohnermeldeamt, im Westerwaldkreis bei den Verbandsgemeinden angesiedelt, nicht mehr an- oder abmelden.„Damit ...