Erich Wagner, Fraktionsvorsitzender der Grünen im VG-Rat Hachenburg und Mitglied in der BI „Erhaltet den Nauberg“ hat sich bei den Grünen im Landtag nach dem aktuellen Verfahrensstand erkundigt und folgende Antwort erhalten: „Bezüglich des Naubergs laufen zurzeit zwei parallele Verfahren. Auf der einen Seite die Unterschutzstellung des Waldes und auf der anderen die Entscheidung über den Basaltabbau. Die Unterschutzstellung des Waldes wird von der Zentralstelle der Forstverwaltung bearbeitet und liegt im Zuständigkeitsbereich des Umweltministeriums.
[...] Das Verfahren zur Unterschutzstellung des Waldes wurde am 18. Dezember 2020 durch die Zentralstelle der Forstverwaltung, als zuständige Obere Forstbehörde [...], durch ein Schreiben an die SGD Nord, KV Altenkirchen, KV Westerwaldkreis, VG Hachenburg, VG Betzdorf-Gebhardshain und das Landesamt für Geologie und Bergbau, formal eröffnet. Diese Stellen haben nun die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme einzureichen. Daraufhin wird über das weitere Vorgehen entschieden.
Die Entscheidung bezüglich des Basaltabbaus trifft das Landesamt für Geologie und Bergbau als verfahrensführende Behörde im bergrechtlichen Verfahren. Dieses Verfahren liegt daher außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Umweltministeriums. Daher können wir hierzu leider keine Auskunft geben.“