Westerwald

Naturschützer äußern Kritik: Diskussion um geplante Abgrenzung des Naubergs

Der schützenswerte Bereich am Nauberg geht aus Sicht der Naturschutzinitiative weit über die vorgestellten Flächen hinaus.
Der schützenswerte Bereich am Nauberg geht aus Sicht der Naturschutzinitiative weit über die vorgestellten Flächen hinaus. Foto: Harry Neumann/NI

Der Verein Naturschutzinitiative (NI) und die Bürgerinitiative „Erhaltet den Nauberg“ begrüßen die geplante Ausweisung des Naturschutzgebietes Nauberg, halten aber die nun vorgestellte Fläche für das Gebiet für deutlich zu klein. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.

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Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord und das Ministerium machten es sich zu einfach, indem nur die Flächen des Staatswaldes einbezogen würden. „Wenn die SGD in ihrem Begleitschreiben an die Träger öffentlicher Belange ausführt, dass eine besondere Schutzwürdigkeit des Naubergs in einer ganzheitlichen Betrachtung, als voneinander abhängige und aufeinander angewiesene Lebensgemeinschaft besteht', dann muss man auch angrenzende hochwertige Bereiche mit ergänzenden Lebensraumkomplexen einbeziehen“, erklären der NI-Landesvorsitzende Harry Neumann und der BI-Sprecher Klaus Wilhelm.

So sei es notwendig, die Abgrenzung des Naturschutzgebiets Nauberg um die ehemaligen Abbaubereiche der Weißen Ley, um einen größeren Talbereich der Kleinen Nister im Norden und um das besonders schutzwürdige Grünland um Norken zu erweitern, ergänzt der Diplombiologe und NI-Naturschutzreferent Immo Vollmer in der Pressemitteilung. Die Fläche am ehemaligen Abbaugebiet Weiße Ley zeige einen naturnahen Wald mit einer sehr artenreichen Krautschicht basenreicher Buchenwälder. Außerdem weise der ehemalige Abbau eine völlig andere naturschutzfachliche Bedeutung für Amphibien und Eulen auf als der Rest, so der Umweltverband.

Im Norden, wo sich die Kleine Nister durch einen noch das Tal weitgehend deckenden Laubwald schlängele, bestünden ganz andere Lebensraumgefüge. So etwas sei in der heutigen Kulturlandschaft eine Seltenheit, heißt es. Auch gebe es eine enge Verzahnung zwischen den Waldflächen des Naubergs und der Aue, wo Quellbäche einmündeten und teils Sumpf- und Quellwälder ausgebildet seien.

„Die vorgestellte Flächenkulisse für das Naturschutzgebiet ist deutlich zu klein geraten.“

Harry Neumann, Landesvorsitzender Naturschutzinitiative (NI)

Das besonders artenreiche Grünland um Norken sei bereits FFH-Gebiet, so die NI. Insofern sei hier die Schutzwürdigkeit unbestritten, trotzdem sei es nicht in der Kulisse für das Naturschutzgebiet Nauberg enthalten. Dabei würden sich mit deinem Naturschutzgebiet viel feinere Steuerungs- und Entwicklungsmöglichkeiten bieten als mit dem nur auf bestimmte Lebensraumtypen und Arten ausgerichteten Schutz eines FFH-Gebietes. „Auch wäre das ein Schritt hin auf die Forderung der EU, dass FFH-Gebiete im Schutzgebietssystem des nationalen Rechtes verankert werden sollen. Diese Chance wird hier leider nicht ergriffen“, sagen Neumann, Vollmer und Wilhelm.

Dass eine naturnahe Forstwirtschaft mit einer urwaldartigen Kernzone (ohne Nutzung) Schutzgegenstand sei, verdiene Beachtung. Nach Kenntnisstand der NI werde erstmals in einer Ausweisung von einem Waldnaturschutzgebiet in Rheinland-Pfalz begründet, dass es in Zeiten des Klimawandels unverzichtbar sei, großflächige naturnahe Wälder mit ihrer natürlichen Wasserversorgung und ihrem Bestandsklima zu sichern.

So etwas könne auch Modellcharakter für die Forstwirtschaft im ganzen Land haben, erläutert Neumann. Allerdings sollte ihm zufolge in der Rechtsverordnung das Gebot der „Entwicklung der gebietsfremden oder abgängigen (Baum-)Arten zu einem standorttypischen und klimaresilienten Wald“ noch präzisiert werden, indem „standorttypisch“ durch „standortheimisch“ ersetzt werde.

Bezüglich der neuen Abgrenzung der Kernzone halten NI und BI es für praktikabler, diese an vorhandenen Wegen zu orientieren. In puncto Wassernutzung über öffentliche Brunnen empfehlen sie eine Formulierung, mit der auf Veränderungen in der Zukunft besser reagiert werden könne. Wenn aufgrund von Wasserentnahme Wälder unter Trockenstress litten oder Bäche versiegten, müsse nachgesteuert werden können, sagen Neumann, Vollmer und Wilhelm. red