GDKE-Beschluss hat Konsequenzen für neue Bahnhofsinhaber
Die Entscheidung, den Bahnhof Ransbach unter Denkmalschutz zu stellen, hat nun wohl auch weitreichende Folgen für das Ehepaar aus Ransbach-Baumbach, das das Ensemble von der Deutschen Bahn AG im Jahr 2017 gekauft hat. Wie der neue Inhaber gegenüber unserer Zeitung erklärt hat, will die Familie für sich im Erdgeschoss Büroräume und im ersten Stock Wohnräume einrichten. Im Dachgeschoss soll eine weitere Wohnung entstehen.
Die offizielle Bestätigung, dass der Bahnhof nunmehr unter Denkmalschutz steht, habe man allerdings noch nicht erhalten, so der neue Inhaber, der anonym bleiben will. Erst hiernach wolle man den Bescheid prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden. Ein Umbau oder Sanierung erfordert nach Angaben der Unteren Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung auf alle Fälle eine enge Abstimmung mit den Behörden. „Ob ein Umbau des Bahnhofs Ransbach denkmalrechtlich genehmigungsfähig ist, hängt davon ab, inwieweit die historische und zum Schutzumfang gehörende Substanz verändert werden soll“, erklärt Ronald Kersten. Auf alle Fälle müsse eine Stellungnahme der GDKE eingeholt werden. So müssten beispielsweise Veränderungen oder Abrissarbeiten an der historischen Eingangshalle des Bahnhofs oder am Stellwerk zunächst genehmigt werden. aeg