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Ransbach-Baumbach

Nächster Halt für den Bahnhof Ransbach: Denkmalschutz

Von Andreas Egenolf
Der alte Bahnhof in Ransbach wirkt teilweise von Außen wenig einladend, doch das gesamte Ensemble wurde nun überraschenderweise unter Denkmalschutz gestellt. Das hat auch Folgen für die Umbaupläne. Foto: Andreas Egenolf
Der alte Bahnhof in Ransbach wirkt teilweise von Außen wenig einladend, doch das gesamte Ensemble wurde nun überraschenderweise unter Denkmalschutz gestellt. Das hat auch Folgen für die Umbaupläne. Foto: Andreas Egenolf

Der Bahnhof Ransbach bleibt weiter in den Schlagzeilen: Erst erklärte das Verwaltungsgericht Koblenz das ausgeübte Vorkaufsrecht der Stadt Ransbach-Baumbach für ungültig und der Rat der Töpferstadt verzichtete auf einen Berufungsantrag (wir berichteten). Nun erklärte die Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) Rheinland-Pfalz als Obere Denkmalschutzbehörde den ehemaligen Bahnhof überraschend zum Kulturdenkmal. Einen entsprechenden Beschluss bestätigte die Untere Denkmalschutzbehörde des Westerwaldkreises gegenüber unserer Zeitung.

Lesezeit: 2 Minuten
Dass es überhaupt so weit gekommen ist, dafür hat der Verein Brexbachtalbahn gesorgt. Vereinsmitglied Gernot Kallweit hatte im Mai 2018 mit einem Schreiben angeregt, die Denkmaleigenschaft des Bahnhofs Ransbach zu überprüfen. Im August kam es schließlich zu einer Ortsbesichtigung. Hier nahmen sowohl Vertreter der Unteren Denkmalschutzbehörde des Westerwaldkreises als auch ...
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GDKE-Beschluss hat Konsequenzen für neue Bahnhofsinhaber

Die Entscheidung, den Bahnhof Ransbach unter Denkmalschutz zu stellen, hat nun wohl auch weitreichende Folgen für das Ehepaar aus Ransbach-Baumbach, das das Ensemble von der Deutschen Bahn AG im Jahr 2017 gekauft hat. Wie der neue Inhaber gegenüber unserer Zeitung erklärt hat, will die Familie für sich im Erdgeschoss Büroräume und im ersten Stock Wohnräume einrichten. Im Dachgeschoss soll eine weitere Wohnung entstehen.

Die offizielle Bestätigung, dass der Bahnhof nunmehr unter Denkmalschutz steht, habe man allerdings noch nicht erhalten, so der neue Inhaber, der anonym bleiben will. Erst hiernach wolle man den Bescheid prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden. Ein Umbau oder Sanierung erfordert nach Angaben der Unteren Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung auf alle Fälle eine enge Abstimmung mit den Behörden. „Ob ein Umbau des Bahnhofs Ransbach denkmalrechtlich genehmigungsfähig ist, hängt davon ab, inwieweit die historische und zum Schutzumfang gehörende Substanz verändert werden soll“, erklärt Ronald Kersten. Auf alle Fälle müsse eine Stellungnahme der GDKE eingeholt werden. So müssten beispielsweise Veränderungen oder Abrissarbeiten an der historischen Eingangshalle des Bahnhofs oder am Stellwerk zunächst genehmigt werden. aeg

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