Schöffengericht Montabaur: 56-Jähriger aus der VG Ransbach-Baumbach streitet Tat weiterhin ab und bezichtigt Opfer der Lüge
Nach Vergewaltigung der Ex-Freundin: Gericht verhängt Haftstrafe gegen 56-Jährigen
dpa/Symbolfoto

Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten ist ein 56-jähriger Angeklagter aus der VG Ransbach-Baumbach verurteilt worden, nachdem er im Sommer 2019 seine Ex-Freundin vergewaltigt hat. Dies hat das Schöffengericht um Richter Ingo Buss in Montabaur entschieden. Das Gericht sah es nach einer langen und zähen Verhandlung als erwiesen an, dass der Beschuldigte die Frau gegen ihren Willen auf der eigenen Couch sexuell missbraucht hat.

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Und das war passiert: Das Paar, das vor der Tat insgesamt eineinhalb Jahre zusammen war, verbrachte regelmäßig seine Feierabende miteinander. Da die Kinder des 56-Jährigen diese Beziehung nicht wollten, besuchte der Angeklagte seine Nachbarin und jetzige Ex-Lebensgefährtin regelmäßig.

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