Laut Polizei Hachenburg kam es an der Einmündung L 288/K 20 bei Marienstatt/Streithausen in den vergangenen fünf Jahren zu insgesamt neun Verkehrsunfällen. Jedoch nur in einem Fall habe die Geschwindigkeit eine ursächliche Rolle gespielt.
Wie eine Untersuchung einer Verkehrsingenieurin des LBM Diez zudem ergeben habe, ereigneten sich hier in der Zeit von Januar 2008 bis Mai 2012, damals noch bei angeordneten 70 km/h, acht Unfälle und nach der Aufhebung des Tempolimits zwischen Mai 2012 und Dezember 2018 zehn Unfälle – davon ein Wildunfall und ein Unfall aufgrund körperlichen Unvermögens. Schlussendlich lasse sich die Aussage treffen, dass es sich im besagten Einmündungsbereich überwiegend um Einbiegen-/Kreuzenunfälle handelte.
Ursächlich waren also zumeist Missachtungen der Vorfahrt. Sehr häufig lag eine Fehleinschätzung oder Unachtsamkeit der Fahrer auf der untergeordneten Straße vor. Weiterhin wurde festgestellt, dass am häufigsten Linkseinbieger in Richtung Betzdorf mit vorfahrtsberechtigten Fahrern auf der Landesstraße kollidierten. Aus diesem Grund hat die Unfallkommission beschlossen, das Vorfahrt-gewähren-Schild (Verkehrszeichen Nr. 205 StVO) gegen ein Stopp-Schild (Nr. 206 StVO) auszutauschen. „Hierdurch sollen die vorfahrtsrechtlich untergeordneten Fahrer verpflichtet werden, sich mehr Zeit zur Verkehrsbeobachtung und zur Beurteilung der Verkehrssituation zu nehmen. Wir gehen davon aus, dass sich mit dieser Maßnahme die Verkehrsunfälle reduzieren lassen. An einer anderen, vergleichbaren Einmündung im Westerwaldkreis konnten wir mit dieser Änderung die Anzahl der Unfälle stark reduzieren“, informiert Herbert Hippenstiel von der Straßenverkehrsbehörde.
Bei dieser anderen Stelle handelt es sich um den Einmündungsbereich L 293/B 414: Hier wurde im Zuge der L 293, von Unnau-Korb kommend in Richtung B 414, das Vorfahrt-gewähren-Schild gegen ein Stoppschild ausgetauscht und eine Haltelinie aufgebracht. „Die Beschilderung wurde zunächst aufgrund § 45 Abs. 1 Nr. 6 StVO (Probeanordnung) für einen Zeitraum von insgesamt zwei Jahren befristet angeordnet. Nachdem durch die Mitglieder der Unfallkommission die positive Entwicklung der Unfallsituation festgestellt wurde, erging mit Datum vom 30. Januar die unbefristete verkehrsrechtliche Anordnung“, so Hippenstiel. nh