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Marienstatt

Nach Unfall mit vier Toten bei Marienstatt bestätigt Unfallkommission: Junge Fahrerin trifft keine Schuld

Von Nadja Hoffmann-Heidrich
Ein neues Stoppschild an der Unfallkreuzung soll mehr Sicherheit bringen.  Foto: Röder-Moldenhauer
Ein neues Stoppschild an der Unfallkreuzung soll mehr Sicherheit bringen. Foto: Röder-Moldenhauer

Nach dem schrecklichen Unfall bei Marienstatt, bei dem im Februar vier Senioren ums Leben kamen (wir berichteten), liegt nun ein Untersuchungsbericht der Unfallkommission, bestehend aus Vertretern des Landesbetriebs Mobilität, der Straßenmeistereien, der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde des Westerwaldkreises, vor. Ergebnis: Die vorfahrtberechtigte, damals 23-jährige Unfallbeteiligte hatte keinerlei Schuld an der tragischen Kollision mit dem mit den vier Senioren besetzten Pkw. „Sie hatte keine Chance, den Verkehrsunfall zu verhindern. Auch wurde uns von der Polizei mitgeteilt, dass die Beschädigungen der Fahrzeuge keinen Rückschluss auf eine überhöhte Geschwindigkeit zulassen“, teilt Herbert Hippenstiel von der Straßenverkehrsbehörde auf Anfrage mit.

Lesezeit: 3 Minuten
Zur Erinnerung: Am späten Nachmittag des 17. Februar missachtete der Fahrer des mit den vier Personen besetzten Wagens, der, aus Richtung Marienstatt kommend, links auf die L 288 Richtung Betzdorf abbiegen wollte, die Vorfahrt der 23-Jährigen. Es kam zum Zusammenstoß. Der Unfallverursacher (87) sowie seine 85 beziehungsweise 83 Jahre alten Mitfahrerinnen ...
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Stoppschild: Wer abbiegt, soll sich mehr Zeit nehmen

Laut Polizei Hachenburg kam es an der Einmündung L 288/K 20 bei Marienstatt/Streithausen in den vergangenen fünf Jahren zu insgesamt neun Verkehrsunfällen. Jedoch nur in einem Fall habe die Geschwindigkeit eine ursächliche Rolle gespielt.

Wie eine Untersuchung einer Verkehrsingenieurin des LBM Diez zudem ergeben habe, ereigneten sich hier in der Zeit von Januar 2008 bis Mai 2012, damals noch bei angeordneten 70 km/h, acht Unfälle und nach der Aufhebung des Tempolimits zwischen Mai 2012 und Dezember 2018 zehn Unfälle – davon ein Wildunfall und ein Unfall aufgrund körperlichen Unvermögens. Schlussendlich lasse sich die Aussage treffen, dass es sich im besagten Einmündungsbereich überwiegend um Einbiegen-/Kreuzenunfälle handelte.

Ursächlich waren also zumeist Missachtungen der Vorfahrt. Sehr häufig lag eine Fehleinschätzung oder Unachtsamkeit der Fahrer auf der untergeordneten Straße vor. Weiterhin wurde festgestellt, dass am häufigsten Linkseinbieger in Richtung Betzdorf mit vorfahrtsberechtigten Fahrern auf der Landesstraße kollidierten. Aus diesem Grund hat die Unfallkommission beschlossen, das Vorfahrt-gewähren-Schild (Verkehrszeichen Nr. 205 StVO) gegen ein Stopp-Schild (Nr. 206 StVO) auszutauschen. „Hierdurch sollen die vorfahrtsrechtlich untergeordneten Fahrer verpflichtet werden, sich mehr Zeit zur Verkehrsbeobachtung und zur Beurteilung der Verkehrssituation zu nehmen. Wir gehen davon aus, dass sich mit dieser Maßnahme die Verkehrsunfälle reduzieren lassen. An einer anderen, vergleichbaren Einmündung im Westerwaldkreis konnten wir mit dieser Änderung die Anzahl der Unfälle stark reduzieren“, informiert Herbert Hippenstiel von der Straßenverkehrsbehörde.

Bei dieser anderen Stelle handelt es sich um den Einmündungsbereich L 293/B 414: Hier wurde im Zuge der L 293, von Unnau-Korb kommend in Richtung B 414, das Vorfahrt-gewähren-Schild gegen ein Stoppschild ausgetauscht und eine Haltelinie aufgebracht. „Die Beschilderung wurde zunächst aufgrund § 45 Abs. 1 Nr. 6 StVO (Probeanordnung) für einen Zeitraum von insgesamt zwei Jahren befristet angeordnet. Nachdem durch die Mitglieder der Unfallkommission die positive Entwicklung der Unfallsituation festgestellt wurde, erging mit Datum vom 30. Januar die unbefristete verkehrsrechtliche Anordnung“, so Hippenstiel. nh

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