37-jähriger Vater will nun im Maßregelvollzug seine Drogensucht in den Griff bekommen
Nach Überfall auf Bäckerei in Dernbach: Täter bleibt in Haft
Wenn ein Angeklagter Suizid begeht, kann der Prozess natürlich nicht fortgesetzt werden. Für die mutmaßlichen Opfer oder Nebenkläger bedeutet das: Es kann keine Schuldfeststellung mehr geben, für sie schließt sich der Fall also nicht richtig ab. Foto: Landgericht Koblenz
Landgericht Koblenz

Koblenz/Dernbach. Zu einer Haftstrafe von vier Jahren und acht Monaten ist ein 37-jähriger Familienvater aus der VG Wirges verurteilt worden, weil er eine Bäckerei in Dernbach überfallen wollte und zudem mit Amphetaminen in nicht geringen Mengen dealte. Dies hat die dritte Strafkammer des Landgerichts Koblenz unter dem Vorsitz von Richterin Katharina Raab entschieden.

Lesezeit 2 Minuten
Seine Strafe wird der Mann nach Paragraf 64 des Strafgesetzbuches im Maßregelvollzug absitzen, da er seit vielen Jahren seine Drogensucht nicht in den Griff bekommt. Er befindet sich bereits seit einigen Monaten in Untersuchungshaft. Auch am zweiten Verhandlungstag in Koblenz bestätigte sich der Eindruck, dass der Angeklagte dringend Hilfe und Unterstützung braucht, um seine chronische Sucht unter Kontrolle zu bekommen.

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