Nicht jede Verbandsgemeinde in der Region verfügt über eine entsprechende Vorschrift
Nach tödlicher Attacke: Wo muss ich meinen Hund im Westerwaldkreis anleinen?
Laut Gefahrenabwehrverordnung gilt: "Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden."
picture alliance/dpa

Zu einer tödlichen Hundeattacke auf einen Dackel ist es Mitte Februar in Elgendorf gekommen. Zwei Hunde waren damals beim Gassigehen aneinandergeraten, nachdem ein nicht angeleinter Dackel einen an der Leine geführten Mastiff vermutlich provoziert hatte. Kurz darauf kam es zum tödlichen Bissangriff. Im Netz sorgte das nicht nur für Gesprächsstoff, sondern warf auch die Frage auf, wann Hundehalter ihr Tier anleinen müssen – und vor allem wo. Denn nicht überall im Westerwaldkreis herrscht eine Anleinpflicht.

Lesezeit 2 Minuten
Fakt ist: In Rheinland-Pfalz gibt es kein einheitliches Gesetz, das eine Anleinpflicht für Hunde vorschreibt. Das Land gibt Kommunen lediglich eine Musterbestimmung, die sogenannte Gefahrenabwehrverordnung, zur Hand. Verbandsgemeinden (VG) ist es daher freigestellt, ob sie eine Anleinpflicht einführen oder nicht.

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