36-Jährige starb bei tragischem Unglück auf B 49 im Februar - Staatsanwaltschaft: Kein Fehlverhalten der Behörden: Nach tödlichem Unglück auf B 49 im Februar: Kein Strafverfahren nach Glatteisunfall
36-Jährige starb bei tragischem Unglück auf B 49 im Februar - Staatsanwaltschaft: Kein Fehlverhalten der Behörden
Nach tödlichem Unglück auf B 49 im Februar: Kein Strafverfahren nach Glatteisunfall
In dem Wäldchen an der B 49 zwischen den Abfahrten Niederelbert und Holler hat eine junge Frau ihr Leben gelassen: Auf vereister Fahrbahn verlor sie die Kontrolle über ihren Wagen und prallte gegen einen Baum. Katrin Maue-Klaeser
Der tödliche Verkehrsunfall auf der B 49 bei Montabaur im Februar dieses Jahres hat keine gerichtlichen Konsequenzen: Nach mehrmonatiger Prüfung hat die Staatsanwaltschaft Koblenz jetzt nach Paragraf 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung das sogenannte Todesermittlungsverfahren eingestellt und verzichtet somit auf die Erhebung eines Strafverfahrens. Das hat der Koblenzer Oberstaatsanwalt Thorsten Kahl auf Anfrage unserer Zeitung mitgeteilt.
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„Ein strafrechtlich relevantes Verschulden Dritter, insbesondere in Zusammenhang mit bestehenden Streupflichten, konnte nicht festgestellt werden“, erklärte Kahl das Ermittlungsergebnis.
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