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Montabaur/Koblenz

Nach tödlichem Unglück auf B 49 im Februar: Kein Strafverfahren nach Glatteisunfall

Von Stephanie Kühr
In dem Wäldchen an der B 49 zwischen den Abfahrten Niederelbert und Holler hat eine junge Frau ihr Leben gelassen: Auf vereister Fahrbahn verlor sie die Kontrolle über ihren Wagen und prallte gegen einen Baum.
In dem Wäldchen an der B 49 zwischen den Abfahrten Niederelbert und Holler hat eine junge Frau ihr Leben gelassen: Auf vereister Fahrbahn verlor sie die Kontrolle über ihren Wagen und prallte gegen einen Baum. Foto: Katrin Maue-Klaeser

Der tödliche Verkehrsunfall auf der B 49 bei Montabaur im Februar dieses Jahres hat keine gerichtlichen Konsequenzen: Nach mehrmonatiger Prüfung hat die Staatsanwaltschaft Koblenz jetzt nach Paragraf 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung das sogenannte Todesermittlungsverfahren eingestellt und verzichtet somit auf die Erhebung eines Strafverfahrens. Das hat der Koblenzer Oberstaatsanwalt Thorsten Kahl auf Anfrage unserer Zeitung mitgeteilt.

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„Ein strafrechtlich relevantes Verschulden Dritter, insbesondere in Zusammenhang mit bestehenden Streupflichten, konnte nicht festgestellt werden“, erklärte Kahl das Ermittlungsergebnis. Nach dem tödlichen Unfall war in der Öffentlichkeit die Frage laut geworden, ob das tragische Unglück, bei dem eine 36-jährige Autofahrerin starb, hätte vermieden werden können, wenn die Bundesstraße an jenem eiskalten ...