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Hilgert/Montabaur

Nach tödlichem Unfall bei Hilgert: Gericht spricht Mann vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei – Unfallursache bleibt ein Rätsel

Von Thorsten Ferdinand
Der VW Bora des Angeklagten wurde bei dem Crash im Januar 2020 völlig zerstört. Er überlebte als einziger Insasse des Wagens.
Der VW Bora des Angeklagten wurde bei dem Crash im Januar 2020 völlig zerstört. Er überlebte als einziger Insasse des Wagens. Foto: Sascha Ditscher

Die Ursache eines Verkehrsunfalls mit drei Todesopfern Anfang 2020 bei Hilgert bleibt wohl endgültig ungeklärt. Das Montabaurer Schöffengericht um Richter Ingo Buss hat den 25-jährigen Unfallfahrer jetzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Am Ende einer mehrstündigen Beweisaufnahme hielt es das Gericht zwar für wahrscheinlich, dass der junge Mann den Frontalzusammenstoß durch einen Fahrfehler verschuldet hat. Es konnte aber letztlich auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Fahrbahn am fraglichen Abend verunreinigt und rutschig war.

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Der folgenschwere Crash hatte sich am 8. Januar 2020 gegen 20.40 Uhr auf der L 307 ereignet. Der damals 23-jährige Angeklagte war mit seinem voll besetzten VW Bora in Richtung Höhr-Grenzhausen unterwegs, als sein Wagen auf Höhe der Abfahrt zum Industriegebiet Hilgert in den Gegenverkehr geriet. Dort kam es zum Frontalzusammenstoß ...