Investor Bellersheim will Urteil eingehend prüfen - Naturschutzinitiative freut sich über Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Nach Stopp für Autohof bei Heiligenroth: Wie geht es weiter?
Die Tierdurchlässe entlang der B 255 spielen eine große Rolle im Verfahren um den geplanten Autohof bei Heiligenroth. Sie sind bereits im Jahr 2004 durch einen Planfeststellungsbeschluss bestimmt worden. Nach Einschätzung des Gerichts würden sie durch den Bau des Autohofes unwirksam. Foto: Sascha Ditscher
Sascha Ditscher

Koblenz/Heiligenroth. Es dürfte ein Paukenschlag für Gegner wie Befürworter des Autohofes an der Bundesstraße 255 bei Heiligenroth gewesen sein: Das Verwaltungsgericht Koblenz erklärte den entsprechenden Bebauungsplan für nichtig, weil mit dem dort geplanten Bau Tierdurchlässe unwirksam würden, die bis dato als Trittsteine in dem zersiedelten Gebiet dienen. Damit darf auch das fünf Hektar große Waldstück nicht gerodet werden.

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Die Firma Bellersheim als Bauherr und Investor der Maßnahme äußert sich auf Anfrage unserer Zeitung so: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir, auch aufgrund von urlaubsbedingten Abwesenheiten, bisher keine Möglichkeit hatten, das Urteil umfänglich auszuwerten, um dann intern die weitere Vorgehensweise zu diskutieren.

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