Seit Ende März gilt im Westerwaldkreis eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Anlass dieser Regelung war die gestiegene Anzahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus: Seit ungefähr drei Wochen liegt die Inzidenz kontinuierlich über dem kritischen Wert von 100 neuen Fällen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche. Daran hat sich seit dem Erlass der Allgemeinverfügung auch nichts geändert, weshalb die verschärften Regelungen nun bis einschließlich 20.
April verlängert werden. Lediglich im Bereich „Angebote der Kinder- und Jugendarbeit“ gab es eine Anpassung der Verfügung: Diese sind nur als Einzelangebote zulässig, und der außerschulische Musik- und Kunstunterricht in Gruppen ist untersagt. Die übrigen Regelungen, die seit dem 25. März gelten, bleiben unverändert in Kraft. Damit dürfen viele Branchen im Westerwald weiterhin nur Terminshopping anbieten.
Die Außengastronomie, körpernahe Dienstleistungen sowie Museen, Ausstellungen oder auch Galerien sind weiterhin geschlossen. Vor allem die vom Land vorgeschriebene Ausgangssperre sorgt derweil immer wieder für Kritik.
Selbst einige Landräte in Rheinland-Pfalz sehen diese Maßnahme skeptisch, da es in ländlichen Regionen kaum Probleme mit Menschenansammlungen in den Abendstunden gebe, heißt es. Einzelne Kreise in der Pfalz haben die Regelung deshalb nicht umgesetzt. Im Norden des Landes gelten jedoch in allen Regionen mit Inzidenzwerten über 100 Ausgangssperren. tf