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Westerburg/Koblenz

Nach Prozess zum Bäckerei-Überfall: Anwalt kritisiert Verfahrensfehler

Von Marvin Conradi
Am Ende eines mehrtägigen Prozesses vor dem Koblenzer Landgericht stand die Verurteilung eines 56-jährigen Angeklagten für einen bewaffneten Überfall auf eine Bäckerei in Westerburg. Nun gehen Verteidigung und Staatsanwaltschaft in Revision.
Am Ende eines mehrtägigen Prozesses vor dem Koblenzer Landgericht stand die Verurteilung eines 56-jährigen Angeklagten für einen bewaffneten Überfall auf eine Bäckerei in Westerburg. Nun gehen Verteidigung und Staatsanwaltschaft in Revision. Foto: Fredrik von Erichsen/dpa

Nach der Verurteilung eines 56-jährigen Mannes für einen bewaffneten Überfall auf eine Westerburger Bäckerei gehen die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft in Revision. Die Zwölfte Strafkammer des Koblenzer Landgerichts hatte den Mann nach einem langen Indizienprozess für schuldig befunden. Unsere Zeitung sprach mit Rechtsanwalt Christian Hecken aus Koblenz über das Urteil und die Gründe für die Revision. Der Jurist von der Kanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner hat den Angeklagten als Pflichtverteidiger vertreten.

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Rückblick: Maßgeblich für das Urteil waren in erster Linie Gutachten, in denen Aufnahmen der Überwachungskamera ausgewertet wurden. Da der Täter komplett maskiert war, konnten jedoch nur wenige Merkmale wie zum Beispiel die Hände und der Gang des Täters analysiert und mit dem Angeklagten verglichen werden. Der Mann selbst bestritt die ...