Nach Verurteilung eines 56-jährigen Angeklagtengehen beide Seiten in Revision - Verteidiger erklärt seine Zweifel am Schuldspruch: Nach Prozess zum Bäckerei-Überfall: Anwalt kritisiert Verfahrensfehler
Nach Verurteilung eines 56-jährigen Angeklagtengehen beide Seiten in Revision - Verteidiger erklärt seine Zweifel am Schuldspruch
Nach Prozess zum Bäckerei-Überfall: Anwalt kritisiert Verfahrensfehler
Am Ende eines mehrtägigen Prozesses vor dem Koblenzer Landgericht stand die Verurteilung eines 56-jährigen Angeklagten für einen bewaffneten Überfall auf eine Bäckerei in Westerburg. Nun gehen Verteidigung und Staatsanwaltschaft in Revision. Fredrik von Erichsen/dpa
Nach der Verurteilung eines 56-jährigen Mannes für einen bewaffneten Überfall auf eine Westerburger Bäckerei gehen die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft in Revision. Die Zwölfte Strafkammer des Koblenzer Landgerichts hatte den Mann nach einem langen Indizienprozess für schuldig befunden. Unsere Zeitung sprach mit Rechtsanwalt Christian Hecken aus Koblenz über das Urteil und die Gründe für die Revision. Der Jurist von der Kanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner hat den Angeklagten als Pflichtverteidiger vertreten.
Rückblick: Maßgeblich für das Urteil waren in erster Linie Gutachten, in denen Aufnahmen der Überwachungskamera ausgewertet wurden.