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Montabaur/Braunschweig

Nach Flugzeugabsturz bei Montabaur: Erster Bericht zum Unglück liegt vor

Das Ultraleichtflugzeug wurde bei seinem Absturz im Juni nahe dem Flugplatz Montabaur völlig zerstört. Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung hat nun weitere Details zu dem tödlichen Unglück in einem Zwischenbericht veröffentlicht.
Das Ultraleichtflugzeug wurde bei seinem Absturz im Juni nahe dem Flugplatz Montabaur völlig zerstört. Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung hat nun weitere Details zu dem tödlichen Unglück in einem Zwischenbericht veröffentlicht. Foto: Archivfoto Andreas Egenolf

Zweieinhalb Monate nach dem tödlichen Absturz eines Ultraleichtflugzeuges bei Montabaur hat die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) einen ersten Zwischenbericht zu dem Unglück veröffentlicht. Die nationale Untersuchungsstelle gibt dabei weitere Einblicke in die Tragödie, die sich am 12. Juni am Rande der Westerwälder Kreisstadt ereignete. Doch es bleiben einige Fragen offen.

Lesezeit: 3 Minuten
Die Maschine, gesteuert von einem 61-jährigen Koblenzer und mit einem Sechsjährigen als Passagier an Bord, war an jenem Samstag im Juni kurz nach dem Start auf dem Flugplatz Montabaur beim Steigflug nach links in ein in Richtung Holler angrenzendes Waldstück gestürzt und hatte prompt Feuer gefangen. Der Pilot starb, während ...
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Warum die Schuldfrage in dem Papier keine Rolle spielt

Wer den sechsseitigen Zwischenbericht der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung zum tödlichen Absturz bei Montabaur im Juni 2021 liest, der stellt schnell fest, dass es sich hier lediglich um eine Feststellung von Fakten handelt.

Mögliche Aussagen zu einem Verschulden oder Ähnlichem weist der Bericht nicht auf – aus gutem Grund, wie es vonseiten der BFU heißt. „Das alleinige Ziel der Untersuchung ist die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen“, erklärt die Bundesbehörde. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte im Juni bereits erklärt, vorerst keine Ermittlungsverfahren einleiten zu wollen. Man wolle zunächst die Untersuchungen der BFU abwarten, hieß es seinerzeit. aeg

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