Warum die Schuldfrage in dem Papier keine Rolle spielt
Wer den sechsseitigen Zwischenbericht der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung zum tödlichen Absturz bei Montabaur im Juni 2021 liest, der stellt schnell fest, dass es sich hier lediglich um eine Feststellung von Fakten handelt.
Mögliche Aussagen zu einem Verschulden oder Ähnlichem weist der Bericht nicht auf – aus gutem Grund, wie es vonseiten der BFU heißt. „Das alleinige Ziel der Untersuchung ist die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen“, erklärt die Bundesbehörde. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte im Juni bereits erklärt, vorerst keine Ermittlungsverfahren einleiten zu wollen. Man wolle zunächst die Untersuchungen der BFU abwarten, hieß es seinerzeit. aeg