ADD und Ministerium verweisen nach Diskussion auf drei Verfahrenswege
Nach Diskussion um Coronatests in Wäller Schulen: Selbsttests haben sich laut Behörde eingespielt
Wenn Schüler in die Schule gehen, dann ist der Test Pflicht. Meist erfolgt er in der Schule, doch es gibt auch andere Möglichkeiten.
picture alliance/dpa

In der Diskussion um verpflichtende Corona-Tests für Schüler weisen das Landesbildungsministerium und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) auf Anfrage darauf hin, dass die Tests grundsätzlich in den Schulen stattfinden sollen. Es gibt aber laut Ministeriumssprecher Henning Henn auch gute Gründe dafür, „dass Eltern sich für und mit ihren Kindern entscheiden, die Testung lieber an einem offiziellen Testzentrum durchführen zu lassen“.

Lesezeit 2 Minuten
Außerdem, so sagen Henn und ADD-Pressesprecherin Eveline Dziendziol, sei es als dritte Möglichkeit zulässig, dass sich eine Schulgemeinschaft – bestehend aus Schulleitung, Kollegium, örtlichem Personalrat, Schulelternbeirat und Schülervertretung – darauf verständigt, dass auch Nachweise von Eltern und Sorgeberechtigten über bei ihren Kindern zu Hause durchgeführte Testungen in der Schule akzeptiert werden.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region