Bezeichnungen und Vergaben sind an bestimmte Bedingungen gebunden - Anlieger haben nur wenig Einfluss: Nach Debatte um Paul-Dickopf-Straße: So läuft eine Straßenumbenennung ab
Bezeichnungen und Vergaben sind an bestimmte Bedingungen gebunden - Anlieger haben nur wenig Einfluss
Nach Debatte um Paul-Dickopf-Straße: So läuft eine Straßenumbenennung ab
Müschenbach/Westerwald. Die Paul-Dickopf-Straße in Müschenbach, deren Bezeichnung aufgrund der SS-Vergangenheit ihres Namensgebers zur Debatte stand, sorgte 2020 für reichlich Gesprächsstoff im Westerwald. Am Ende eines langen Streits entschied sich der Gemeinderat schließlich gegen eine Umbenennung der Straße. Doch was wäre gewesen, wenn sich der Gemeinderat für eine Umbenennung entschieden hätte? Wie läuft ein solcher Prozess überhaupt ab und wie kommen Straßen eigentlich zu ihren Namen? Unsere Zeitung hat bei Verbandsgemeinden und Behörden nachgefragt und beantwortet die wichtigsten Fragen.
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1 Wer ist für die Benennung der Straßen zuständig?
„Das Recht, den öffentlichen Straßen und Plätzen Namen zu geben, ist eine Selbstverwaltungsangelegenheit der betroffenen Gemeinden“, sagt Rainer Schütz, Abteilung Bürgerdienste, der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg.