Keine Tötungsabsicht: Nach Attacke auf Kontrahenten: Jugendhaft für Renneroder Messerstecher
Keine Tötungsabsicht
Nach Attacke auf Kontrahenten: Jugendhaft für Renneroder Messerstecher
dpa/Symbolfoto
Die Neunte Große Strafkammer am Landgericht Koblenz hat den heute 21 Jahre alten Syrer, der am 10. Juli vergangenen Jahres in einer Mietwohnung in Rennerod mehrfach mit einem 19 Zentimeter langen Küchenmesser auf einen Kontrahenten eingestochen und diesen dabei lebensgefährlich verletzt hatte, zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Im Strafmaß sind zwei Urteile des Westerburger Amtsgerichts mit enthalten.
Nach Auffassung der Kammer hatte der junge Syrer bei der Tat im Sommer 2020 nicht in Tötungsabsicht gehandelt, weshalb von einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags abgesehen wurde. Das Gericht sah aufgrund der finanziellen Situation des Angeklagten auch davon ab, ihm die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.