Viele Häuser neueren Baudatums werden in Zeiten von teurem Öl und Gas nachträglich mit Schornsteinen ausgerüstet.Foto: Susanne Willke
Neue Pflichten erwarten die Hauseigentümer ab 1. Januar 2013 auch im Westerwaldkreis. Dann nämlich tritt eine neue Regelung für das Schornsteinfegerwesen in Kraft, nach der Hauseigentümer sich selbst um Termine für die regelmäßigen Wartungen an Schornsteinen kümmern müssen, im gleichen Zug aber auch einen Schornsteinfeger ihrer Wahl damit beauftragen können. Aus dem bisher regional zuständigen Bezirksschornsteinfeger wird dann der Kehrbezirksverwalter, dem zukünftig in jedem Fall die Wartungsberichte vorzulegen sind.
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Westerwaldkreis - Neue Pflichten erwarten die Hauseigentümer ab 1. Januar 2013 auch im Westerwaldkreis. Dann nämlich tritt eine neue Regelung für das Schornsteinfegerwesen in Kraft, nach der Hauseigentümer sich selbst um Termine für die regelmäßigen Wartungen an Schornsteinen kümmern müssen, im gleichen Zug aber auch einen Schornsteinfeger ihrer Wahl damit ...
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