Angeklagter hat ein Impuls- und Alkoholproblem, aber keinerlei Erinnerung an das Tatgeschehen an einer Bushaltestelle
Mann aus VG Hachenburg steht vor Gericht: Hat der tüchtige Handwerker grundlos zugestochen?
Justizia (Symbolfoto)
Britta Pedersen, picture allianc

Der gefährlichen Körperverletzung ist ein heute 45-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Hachenburg angeklagt. Er soll im Sommer 2020 einen Bekannten mit einem Faustschlag ins Gesicht und einem Tritt aus seiner Wohnung befördert haben. Rund drei Wochen später soll er zudem zu nächtlicher Stunde einen Mann, der auf einer Bank eines Busbahnhofes saß, unvermittelt – nach einer Pöbelei – mit einem Messer eine Schnittwunde zugefügt haben.

Lesezeit 3 Minuten
Und drittens ist er angeklagt, bei einem Krankenhausaufenthalt einen anderen Mann mit einer Stange bedroht und ihn schließlich im Schwitzkasten zu Boden gedrückt zu haben. Der Verteidiger gab gleich zu Beginn eine Einlassung seines Mandanten zur Sache ab.

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