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Koblenz/Westerburg

Landgericht rollt Fall wieder auf: Kann Totschläger Karl-Heinz S. Sicherungsverwahrung abwenden?

Von Michael Wenzel
Karl-Heinz S. erschlug im April 2018 in Westerburg seinen Freund. Hält die Anordnung der Sicherungsverwahrung stand?
Karl-Heinz S. erschlug im April 2018 in Westerburg seinen Freund. Hält die Anordnung der Sicherungsverwahrung stand? Foto: Archivfoto: Frey

Der heute 69-jährige war am 18. Oktober 2018 für schuldig befunden worden, am 10. April 2018 in Westerburg einen Freund und früheren Geschäftspartner im Streit mit einem vier Kilogramm schweren Lampenständer erschlagen zu haben. Nunmehr muss die 9. Strafkammer ein weiteres Mal über die Frage der Sicherungsverwahrung entscheiden.

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Ein Schwurgericht am Landgericht Koblenz verurteilte ihn 2018 deshalb wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft und ordnete eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Die Anwälte des Angeklagten gingen in die Revision, worauf der Bundesgerichtshof das Urteil mit Beschluss vom 20. August 2019 hinsichtlich der Anordnung der Sicherungsverwahrung aufhob und die Sache wegen ...