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Koblenz/Westerburg
Landgericht: Angeklagter bleibt für Allgemeinheit gefährlich
Die Anwälte des Angeklagten gingen in die Revision, worauf der Bundesgerichtshof das Urteil hinsichtlich der Sicherungsverwahrung aufhob und die Sache wegen fehlender formell-rechtlicher Voraussetzungen zur erneuten Entscheidung nach Koblenz zurückverwies. An zwei Prozesstagen rollte nun die 9. Strafkammer den Fall in Teilen neu auf. Die Richter gelangten zur Auffassung, dass ...