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Koblenz/Westerburg

Landgericht: Angeklagter bleibt für Allgemeinheit gefährlich

Mit einem Lampenständer hatte der heute 69-jährige Karl-Heinz S. am 10. April 2018 in Westerburg einen Freund und früheren Geschäftspartner erschlagen. Er wurde deshalb am 18. Oktober 2018 am Landgericht Koblenz des Totschlags für schuldig befunden und zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Darüber hinaus war die Sicherungsverwahrung angeordnet worden.

Von Michael Wenzel
Lesezeit: 3 Minuten
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Die Anwälte des Angeklagten gingen in die Revision, worauf der Bundesgerichtshof das Urteil hinsichtlich der Sicherungsverwahrung aufhob und die Sache wegen fehlender formell-rechtlicher Voraussetzungen zur erneuten Entscheidung nach Koblenz zurückverwies. An zwei Prozesstagen rollte nun die 9. Strafkammer den Fall in Teilen neu auf. Die Richter gelangten zur Auffassung, dass ...