Zugang zum Wahllokal kann auch bei Corona-Symptomen nicht verwehrt werden - Wahlvorstand soll an Vernunft appellieren: Landeswahlleiter erklärt: Auch Erkrankte mit Corona-Symptomen dürfen ins Wahllokal
Zugang zum Wahllokal kann auch bei Corona-Symptomen nicht verwehrt werden - Wahlvorstand soll an Vernunft appellieren
Landeswahlleiter erklärt: Auch Erkrankte mit Corona-Symptomen dürfen ins Wahllokal
dpa/Symbolfoto
Landeswahlleiter Marcel Hürter hat einen Fragenkatalog der Westerwälder CDU zum Ablauf der Landtagswahl beantwortet. Diesen hatte der Vorsitzende des CDU-Kreistagsfraktion, Dr. Stephan Krempel, an die Landeswahlbehörde geschickt, um zu klären, wie Wahlvorstände die Abstands- und Hygienekonzepte im Wahllokal umsetzen sollen. Mit den Antworten ist die Union jedoch nicht zufrieden. Krempel bezeichnet sie als „ausweichend und wenig hilfreich“.
Die CDU hatte vom Landeswahlleiter unter anderem wissen wollen, wie man mit Wahlbeobachtern, Maskenverweigerern und Menschen mit erkennbaren Krankheitssymptomen umgehen solle. Da das Wahlrecht ein Grundrecht ist, sei es schwierig, dies aufgrund eines Hygienekonzepts zu verwehren, hatte Krempel bereits im Vorfeld festgestellt.