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Westerwaldkreis
Landeswahlleiter erklärt: Auch Erkrankte mit Corona-Symptomen dürfen ins Wahllokal
Die CDU hatte vom Landeswahlleiter unter anderem wissen wollen, wie man mit Wahlbeobachtern, Maskenverweigerern und Menschen mit erkennbaren Krankheitssymptomen umgehen solle. Da das Wahlrecht ein Grundrecht ist, sei es schwierig, dies aufgrund eines Hygienekonzepts zu verwehren, hatte Krempel bereits im Vorfeld festgestellt.
Landeswahlleiter Hürter kommt inhaltlich nun zu einer vergleichbaren Wertung. ...