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Neuhäusel/Montabaur
Kundin geht vor Gericht: Schlüsseldienst verlangt für Notdienst über 800 Euro
Der Preis für die Arbeit des Schlüsseldienstes sei zwar möglicherweise unangemessen, es handele sich aber trotzdem nicht um eine Straftat, erklärte Richter Ralf Tries den Freispruch vor Gericht. Denn die Kundin habe die Möglichkeit gehabt, den Einsatz des Schlüsseldienstes abzulehnen, wenn sie mit dem Preis nicht einverstanden ist. Ein Betrug ...