Westerwaldkreis

Kreis: Inzidenzwert gesunken – Corona an einigen Schulen und einer Kita

Foto: dpa/Symbolfoto

Die Zahl der aktiven Corona-Fälle im Westerwaldkreis ist von Dienstag auf Mittwoch um 66 gesunken, sodass der Wert zurzeit bei 341 aktiven Fällen liegt. Auch der Inzidenzwert ist von zuletzt 94,1 auf 93,6 gefallen. Derweil greift das Virus weiter in öffentlichen Einrichtungen um sich.

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So meldet die Verwaltung des Westerwaldkreises aus der Kita Zinhain in Bad Marienberg eine positiv getestete Person. Seit gestern befinden sich dort 38 Personen bis zum 9. November in Quarantäne. Die Testung erfolgt morgen. Ebenfalls eine positiv getestete Person meldet das Konrad-Adenauer-Gymnasium in Westerburg in der Jahrgangsstufe 12. Seit gestern befinden sich daher 89 Schüler sowie zehn Lehrer bis zum 12. November in Quarantäne. Die Testungen werden derzeit terminiert.

An der Marie-Curie-Realschule plus Bad Marienberg gibt es ebenfalls eine positiv getestete Person. Seit gestern sind circa 80 Personen bis zum 13. November in Quarantäne. Die Testungen werden derzeit terminiert. Auch die Augst-Grundschule in Neuhäusel ist mit einem Fall betroffen. Seit gestern sind circa 25 Personen bis zum 15. November in Quarantäne. Die Testungen werden derzeit terminiert.

Auffällig waren am Montag sprungartig gestiegene Fallzahlen in den Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen und Wirges. Das Gesundheitsamt führt diese Zahlen aber nicht auf spezielle Ereignisse zurück. Sie hätten, sofern nachvollziehbar, unterschiedlichste Ursprünge. Da in beiden Verbandsgemeinden jedoch Folgeansteckungen innerhalb von Familien stattgefunden haben, seien dort aktuell höhere Infektionszahlen zu verzeichnen.

Der Westerwaldkreis nimmt seine Allgemeinverfügung vom 26. Oktober zum Schutz vor dem Coronavirus zurück, weil diese nun von der Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz geregelt wird. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz hat die Zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30. Oktober 2020 erlassen. In dieser Rechtsverordnung sind nunmehr alle notwendigen Schutzmaßnahmen aufgrund des vermehrten Aufkommens von Infektionen mit SARSCoV-2 (Coronavirus) geregelt.